KfW 266 – Gewerbe zu Wohnen:Bis zu 30.000 € Zuschuss für den Umbau Ihrer Immobilie
- Dilan Dilara Disli
- 22. Mai
- 5 Min. Lesezeit
KfW-Förderung 2026 · Energieberatung
Leerstand sinnvoll nutzen, dringend benötigten Wohnraum schaffen – und dabei kräftig fördern lassen. Was Eigentümer und Investoren über das neue KfW-Programm 266 wissen müssen.
Inhalt dieses Artikels
Deutschland hat ein Wohnraumproblem – und gleichzeitig jede Menge leer stehende Büros, Läden und Gewerbegebäude. Die Bundesregierung hat das erkannt und reagiert mit einem gezielten Förderanreiz: dem neuen KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen". Wer eine Gewerbeimmobilie in Wohnungen umwandelt, erhält ab voraussichtlich Juli 2026 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss – direkt von der KfW.
Als zertifizierter Energieberater begleite ich solche Umbauprojekte von Anfang bis Ende – und die Einbindung eines Energieexperten ist bei diesem Programm sogar gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
30 %Zuschuss auf förderfähige Kosten
30.000 €max. Zuschuss pro Wohneinheit
54Monate Umsetzungszeitraum
Juli 26geplanter Start Antragstellung
1. Was steckt hinter KfW 266?
Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durch die KfW durchgeführt. Es zielt direkt auf eines der drängendsten Probleme des deutschen Immobilienmarkts: zu wenig Wohnraum in Städten und Gemeinden.
Gleichzeitig wächst der gewerbliche Leerstand – beschleunigt durch Home-Office, E-Commerce und strukturellen Wandel im Einzelhandel. KfW 266 verknüpft beide Herausforderungen miteinander: Leerstand wird zu Wohnraum, und der Staat zahlt dabei mit.
„Wir fördern alle, die nicht zu Wohnzwecken genutzte beheizte Gebäude oder Teile von Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchten."– Offizielle Programmbeschreibung KfW 266
2. Förderdetails: Wie hoch ist der Zuschuss?
📋 Förderübersicht auf einen Blick
Förderart: Direktzuschuss (nicht rückzahlbar)
Förderhöhe: 30 % der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten: max. 100.000 € pro Wohneinheit
Maximaler Zuschuss: 30.000 € pro Wohneinheit
Umsetzungszeitraum: max. 54 Monate nach Förderzusage
Gefördert werden ausschließlich die Umbaukosten – also etwa Rückbau, Statik, Innenausbau, Treppenhäuser und Zugänge. Die Kosten für eine gleichzeitige energetische Sanierung sind über KfW 266 selbst nicht förderfähig, können aber über das Partnerprogramm KfW 261 abgedeckt werden (dazu später mehr).
⚠️ Wichtiger Hinweis zu De-minimis-Beihilfen
Mit Ausnahme privater Selbstnutzer müssen alle anderen Antragstellergruppen (Vermieter, Unternehmen, Investoren, Kommunen etc.) die Förderung als De-minimis-Beihilfe einordnen. Das bedeutet: Der Gesamtbetrag aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens darf bestimmte EU-Schwellenwerte nicht überschreiten. Lassen Sie dies vorab von einem Fachmann prüfen.
3. Wer ist antragsberechtigt – und was muss das Gebäude erfüllen?
Die KfW fördert grundsätzlich alle, die ein beheiztes Nichtwohngebäude oder einen beheizten Nichtwohn-Teil eines Gebäudes in Wohnraum umwandeln. Das können sein:
Private Eigenheimbesitzer und Selbstnutzer
Privatvermieter und Wohnungsunternehmen
Immobilieninvestoren und -entwickler
Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften
Genossenschaften
Was muss das Vorhaben erfüllen?
Durch den Umbau entstehtmindestens eine neue Wohneinheit
Das Gebäude muss beheizt sein (unbeheizte Gebäude sind ausgeschlossen)
Es ist eineBaugenehmigungfür die Nutzungsänderung erforderlich
Im Zielzustand ist Mischnutzung (Wohnen + Gewerbe) zulässig
Ein Energieeffizienz-Experte aus derdena-Expertenlistemuss eingebunden werden
Es darf nochkein Vorhabensbeginnerfolgt sein (keine Lieferungs-/Leistungsverträge abgeschlossen)
⚠️ Achtung: Kein Beginn vor Förderzusage!
Wer vor der offiziellen Förderzusage der KfW mit dem Vorhaben beginnt, verliert seinen Förderanspruch komplett. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Handwerkern oder Unternehmen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dagegen nicht als Vorhabensbeginn – Sie können also jetzt schon mit der Planung starten.
4. Die energetische Anforderung: Effizienzhaus 85 EE
Für alle geförderten Wohneinheiten muss nach dem Umbau mindestens einer der folgenden energetischen Standards erreicht werden:
Standard | Bedeutung | Für wen geeignet |
Effizienzhaus 85 EE | Primärenergiebedarf max. 85 % des GEG-Referenzgebäudes, Pflichtanteil Erneuerbarer Energien | Standard-Neubauprojekte und Umbauten ohne Denkmalschutz |
Effizienzhaus Denkmal EE | Angepasster Standard für denkmalgeschützte Gebäude mit Anteil Erneuerbarer Energien | Denkmalgeschützte Gebäude, bei denen EH 85 nicht erreichbar ist |
Das Kürzel „EE" steht für Erneuerbare Energien und bedeutet: Ein gewisser Anteil des Energiebedarfs muss aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Das kann durch eine Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik oder andere anerkannte Technologien erfolgen. Als Energieberater erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen, welche Kombination für Ihr konkretes Objekt sinnvoll und wirtschaftlich ist.
💡 Tipp vom Energieberater
Gerade bei Umbauprojekten ist die Erreichung des EH-85-EE-Standards oft eine Frage der richtigen Planung und Gebäudehülle. Wer gleichzeitig die Fassade dämmt, Fenster austauscht und eine moderne Heizung einbaut, erfüllt den Standard häufig ohne großen Mehraufwand – und kann diese Kosten zusätzlich über KfW 261 fördern lassen.
5. Zeitplan: Wann kann ich beantragen?
Jetzt – Mai / Juni 2026
Planungs- und Beratungsphase
Energieberater einschalten, Machbarkeitsanalyse durchführen, Effizienzhaus-Standard festlegen, Kostenschätzung erstellen. Keine Leistungsverträge abschließen!
Voraussichtlich Juli 2026
Start der Antragstellung bei der KfW
Antragsstellung direkt bei der KfW (kein Bankdurchleiter wie bei Krediten). KfW informiert auf ihrer Seite und im Newsletter über den genauen Starttermin.
Nach Förderzusage
Vorhabensbeginn und Umsetzung
Erst jetzt dürfen Verträge mit Handwerkern abgeschlossen und mit dem Umbau begonnen werden. Sie haben 54 Monate Zeit für die Umsetzung.
Nach Fertigstellung
Nachweis und Auszahlung
Energieberater bestätigt Erreichung des Effizienzhaus-Standards. Nach Prüfung durch die KfW erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
6. Warum Sie einen Energieberater zwingend benötigen
Bei KfW 266 ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste keine Option, sondern Voraussetzung. Ohne Energieberater gibt es keine Förderung.
Was der Energieberater für Sie übernimmt:
Erstellung oder Prüfung des Energieausweises für das umzubauende Gebäude
Ermittlung des erreichbaren Effizienzhaus-Standards und der dafür nötigen Maßnahmen
Beratung zur optimalen Kombination mit KfW 261 oder anderen BEG-Programmen
Erstellung desindividuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)bei Bedarf
Antragstellung und fachliche Begleitung während der Bauphase
Ausstellung des Verwendungsnachweises (Bestätigung nach Durchführung)
📌 Hinweis zur dena-Expertenliste
Nicht jeder Energieberater ist automatisch für BEG-Programme zugelassen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Berater in der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist – das ist eine formale Voraussetzung der KfW.
7. Schlau kombinieren: KfW 266 mit anderen Programmen
KfW 266 fördert nur die Umbaukosten, nicht die energetische Sanierung. Die KfW empfiehlt ausdrücklich, beide Programme parallel zu nutzen:
Programm | Was wird gefördert? | Förderart |
KfW 266 Gewerbe zu Wohnen | Umbaukosten (Rückbau, Statik, Innenausbau, Erschließung) | Zuschuss bis 30.000 € / WE |
KfW 261 Wohngebäude – Kredit | Energetische Sanierung zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards | Zinsgünstiger Kredit + Tilgungszuschuss |
KfW 264 / 464 (für Kommunen) | Kommunale Umbauprojekte | Kredit / Zuschuss |
Die Kombination von KfW 266 und KfW 261 ist für die meisten Projekte die wirtschaftlichste Lösung: Der Zuschuss deckt die Umbaukosten, der zinsgünstige Kredit mit Tilgungszuschuss finanziert die energetischen Maßnahmen. Als Energieberater kalkuliere ich für Sie durch, welche Kombination in Ihrem Fall die maximale Förderung erzielt.
8. Häufige Fragen zu KfW 266
Kann ich KfW 266 auch für ein Gebäude beantragen, das ich erst noch kaufen möchte?
Grundsätzlich ja – entscheidend ist, dass vor der Förderzusage kein Vorhabensbeginn stattgefunden hat. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Sprechen Sie mich frühzeitig an, damit wir die Planung korrekt aufsetzen.
Was gilt als „Wohneinheit" im Sinne der Förderung?
Eine Wohneinheit im Sinne der KfW sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende Räume, die zur dauerhaften Wohnnutzung bestimmt sind und die Führung eines Haushalts ermöglichen – also mit eigenem Zugang, Wohnzimmer/Schlafzimmer, Küchenanschluss und Bad/WC.
Darf nach dem Umbau noch Gewerbe im Gebäude stattfinden?
Ja, ausdrücklich. Mischnutzung – also die Kombination aus Wohnen und gewerblicher Nutzung – ist im Zielzustand zulässig. Bedingung ist lediglich, dass mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.
Gilt die Förderung auch für Bestandsgebäude ohne Heizung?
Nein. KfW 266 fördert ausschließlich den Umbau von bereits beheizten Gebäuden oder beheizten Gebäudeteilen. Nicht beheizte Objekte sind vom Programm ausgeschlossen.
Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Die KfW hat angekündigt, dass die Antragstellung voraussichtlich ab Juli 2026 direkt bei der KfW möglich sein wird. Den genauen Starttermin kommuniziert die KfW auf ihrer Website und im Newsletter. Bis dahin sollten Sie die Planungsphase nutzen – ohne bereits Verträge abzuschließen.
Jetzt planen – bevor die Förderung startet
Die Antragstellung beginnt voraussichtlich im Juli 2026. Nutzen Sie die Zeit jetzt für eine gründliche Planung. Als dena-zugelassener Energieberater begleite ich Ihr Umbauprojekt von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Bestätigung nach Durchführung.
📅 Stand und Aktualität
Dieser Beitrag basiert auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Mai 2026) auf der KfW-Website veröffentlichten Informationen zum Programm 266. Förderbedingungen, Förderhöhen und Antragszeiträume können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung stets die aktuellen Konditionen direkt auf www.kfw.de.
Quellen:
KfW Bankengruppe (2026): Programmbeschreibung KfW 266 – Gewerbe zu Wohnen (abgerufen Mai 2026) · Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) · Deutsche Energie-Agentur (dena): Expertenliste für Förderprogramme des Bundes


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